Anhänger

Sie müssen beruflich Anhängerzüge (Auto/Lastwagen) oder Sattelmotorfahrzeuge fahren?
Sie wollen in der Freizeit einen Pferdeanhänger oder grossen Wohnwagen mitführen?

Besitzen Sie mit Ihrem Führerausweis die erforderlichen Berechtigungen?

Denn, wer den Führerausweis für die Kategorien B (Auto), C (Lastwagen) oder D (Gesellschaftswagen) erwirbt, erhält nicht automatisch die Berechtigung, Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht mitzuführen. Für diese Berechtigung muss in der Regel ein Lernfahrausweis beantragt und eine praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt abgelegt werden.

Unsere Fahrschule bietet Ihnen die Möglichkeit, das Anhängerfahren zu lernen

Wir begleiten Sie bis zur praktischen Führerprüfung und geben Ihnen wertvolle Tipps für das sichere Fahren mit Anhängern!

BE C1E CE D1E DE
Führerausweis Kat. B vorhanden
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kat. B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kat. B fallen.
Führerausweis Kat. C1 vorhanden
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kat. C1 (bis 7,5 t) und einem Anhänger über 750 kg..
Führerausweis Kat. C vorhanden
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kat. C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Führerausweis Kat. D1 vorhanden
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kat. D1 (Kleinbus über 9 Plätze) und einem Anhänger über 750 kg..
Führerausweis Kat. D vorhanden
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kat. D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.