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Stand: 08.09.2026
Version 2.0 · Stand 08.09.2026 · Gültig ab 1. Januar 2026
Massgebend ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch für jede Anmeldung bei der Fahrschule Chresta GmbH.
Fahrschule Chresta GmbH
Industriestrasse 17
8910 Affoltern am Albis
Mit einer Anmeldung – mündlich, telefonisch oder online – kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der Fahrschule Chresta GmbH zustande.
Der Vertrag endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.
Die Fahrschule Chresta GmbH verpflichtet sich, eine fachgerechte und ordnungsgemässe Ausbildung anzubieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
Eine online gebuchte Fahrlektion, ein Kurs oder eine andere Leistung gilt als verbindliche Anmeldung.
Die gebuchte Leistung wird gemäss Buchung in Rechnung gestellt und ist sofort zu bezahlen.
Bei Veranstaltungen kann ein dynamisches Preissystem zur Anwendung kommen.
Die schriftliche Anmeldebestätigung muss beim Kursbeginn vorgewiesen werden. Ohne gültige Anmeldebestätigung kann die Teilnahme verweigert werden.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die für den Kurs erforderlichen Informationen und Angaben vollständig und korrekt einzureichen, sofern die Chresta GmbH nicht ausdrücklich eine mündliche Mitteilung zulässt.
Öffentlich ausgeschriebene Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Bei Krankheit oder Unfall des Kursleiters kann die Chresta GmbH einzelne Kursteile oder ganze Kurse verschieben oder absagen.
Die Chresta GmbH kann Kurse ebenfalls verschieben oder absagen, wenn:
Wird ein Kurs verschoben und nicht abgesagt, wird das bereits bezahlte Kursgeld nicht zurückerstattet.
Bei Kursverschiebungen oder Kursabsagen bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder weitere Entschädigungen.
Die Anmeldung und Abmeldung zu einem Kurs muss grundsätzlich durch die teilnehmende Person selbst erfolgen.
Vor der Anmeldung ist der Kunde verpflichtet, sich auf unserer Website über Kursdatum und Kursort zu informieren. Diese Angaben werden zusätzlich mit der schriftlichen Kursbestätigung mitgeteilt.
Bei einer Verspätung von maximal 10 Minuten muss die Chresta GmbH telefonisch oder über den Anrufbeantworter informiert werden.
Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten besteht kein Anspruch mehr auf die Teilnahme am Kurs. Das gesamte Kursgeld bleibt trotzdem geschuldet.
In diesem Fall kann zusätzlich ein Schadenersatz von 100 % der Kurskosten für alle gebuchten Kursteile geltend gemacht werden.
Wer aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sprachlichen Problemen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen, kann vom Kurs ausgeschlossen werden.
Auch bei störendem Verhalten kann der Kursleiter eine Person vom Kurs ausschliessen.
Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Bei groben Verstössen gegen die Anweisungen des Kursleiters oder gegen die gesetzlichen Vorschriften – beispielsweise Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten oder massive Geschwindigkeitsüberschreitungen – kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Kurs ausgeschlossen werden.
Für die Teilnahme am VKU- oder Motorradkurs muss ein gültiger Lernfahrausweis vorhanden sein und auf Verlangen vorgewiesen werden können.
Ist dies nicht der Fall, kann die Teilnahme aus gesetzlichen Gründen verweigert werden. Die Chresta GmbH behält sich in diesem Fall das Recht vor, 100 % der Kurskosten für alle gebuchten Kursteile als Schadenersatz zu verlangen.
Bei Motorradkursen ist das Tragen geeigneter Motorrad-Sicherheitsbekleidung – mit Ausnahme des Helms, soweit gesetzlich anders geregelt – ausdrücklich erwünscht.
Alle Motorrad-Teilnehmenden müssen sich im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer an die Anweisungen der Instruktoren halten.
Mit der Anmeldung wird ein Platz im gewünschten Kurs bzw. in den gewünschten Kursteilen verbindlich reserviert und für den Teilnehmer freigehalten.
Eine Abmeldung oder Verschiebung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.
Für jede Änderung oder Mutation wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.– verrechnet.
Bei einer Abmeldung oder Verschiebung:
Bei einer Abmeldung kann anschliessend ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Kursgeldes besteht jedoch nicht.
Ärztliche Zeugnisse werden nicht als Grund für eine kostenlose Annullierung anerkannt.
Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet.
Kurse und Kursteile werden per E-Mail in Rechnung gestellt und müssen grundsätzlich bei der Buchung bezahlt werden.
Bereits bezahlte Kurse oder Kursteile werden nicht zurückerstattet.
Wer keine Kursbestätigung erhalten hat, muss sich spätestens 2 Tage vor Kursbeginn bei der Chresta GmbH melden.
Gutscheine können nur direkt bei der Online-Buchung eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
Der Nothelferausweis sowie die Bestätigungen für VKU- und Motorrad-Grundkurse sind im jeweiligen Kursgeld nicht enthalten.
Nothelfer, VKU- und Motorrad-Grundkurse müssen beim Strassenverkehrsamt über das SARI-System erfasst werden.
Dafür müssen Kursdaten, Teilnehmerdaten und die Nummer des Lernfahrausweises rechtzeitig und korrekt eingetragen werden.
Werden falsche oder fehlende Angaben gemacht und entstehen dadurch zusätzliche Kosten des Strassenverkehrsamtes, gehen diese vollständig zulasten des Teilnehmers.
Nachträgliche Eintragungen, die mehr als 24 Stunden nach Kursende erfolgen, können kostenpflichtig sein. Auch diese Kosten werden dem Teilnehmer weiterverrechnet.
Wird das Kursgeld nicht rechtzeitig bezahlt, kann die Chresta GmbH:
Rechnungen per E-Mail sind kostenlos. Für den Versand einer Rechnung per Post werden CHF 5.– verrechnet.
Gebühren, die beispielsweise durch eine Einzahlung am Postschalter entstehen, werden ebenfalls weiterverrechnet.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Zahlungserinnerung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– ausgestellt.
Wird die Zahlung auch danach nicht fristgerecht geleistet, kann ein Betreibungsverfahren eingeleitet werden.
Im Betreibungsfall werden zusätzlich zum offenen Betrag:
verrechnet.
Allfällige gewährte Vergünstigungen oder Rabatte verfallen bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist.
Der Teilnehmer erklärt sich für den Fall einer Betreibung wegen nicht bezahlter Kurskosten ausdrücklich damit einverstanden, dass die Chresta GmbH die notwendigen rechtlichen Schritte wie Rechtsöffnung oder Lohnpfändung einleiten kann, bis sämtliche offenen Kosten vollständig bezahlt sind.
Auf Wunsch kann die Löschung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 50.– beantragt werden.
Die Fahrschüler und Kursteilnehmer sind verpflichtet, Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und sämtliches zur Verfügung gestelltes Material sorgfältig zu behandeln.
Für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser entsprechend.
Die persönliche Unfallversicherung ist Sache des jeweiligen Teilnehmers. In der Regel besteht eine Unfallversicherung bereits über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Bei Motorradkursen muss der Teilnehmer das Motorrad selbst bedienen und sich bereits sicher im Strassenverkehr bewegen können.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften selbst verantwortlich.
Er bestätigt zudem, dass sein Motorrad den gesetzlichen technischen Vorschriften entspricht, insbesondere hinsichtlich Reifen, Beleuchtung, L-Schild usw.
Die Motorräder der Teilnehmer sind während eines Motorradkurses nicht durch die Kaskoversicherung der Chresta GmbH versichert. Für eine entsprechende Kaskoversicherung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Mit der Anerkennung dieser AGB verzichtet der Teilnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Chresta GmbH, ihren Mitarbeitenden und Kursleitern.
Für die von der Chresta GmbH gemieteten Motorräder und Roller bestehen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.
Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000.– pro Schadenfall und ist vom Mieter zu übernehmen.
Fahrer und Mitfahrer – mit Ausnahme von Fahrlehrern – sind nicht gegen Unfall versichert.
Das gemietete Fahrzeug darf ausschliesslich vom im Mietvertrag bzw. bei der Buchung angegebenen Mieter gefahren werden.
Der Mieter haftet für:
Beschädigungen am Fahrzeug müssen spätestens bei der Rückgabe gemeldet werden.
Das Fahrzeug wird auf eigene Gefahr benutzt. Der Mieter muss das Fahrzeug sicher bedienen können und über ausreichende Erfahrung im Strassenverkehr verfügen.
Ist der Kursleiter der Ansicht, dass das Fahrzeug nicht sicher bedient werden kann, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden oder muss den Kurs bzw. Kursteil wiederholen.
In diesem Fall können 100 % der Kurskosten für alle Kursteile als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Der Teilnehmer ist zudem selbst für die Einhaltung der Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich.
Die Chresta GmbH ist berechtigt, die für die Durchführung der Ausbildung notwendigen Personendaten zu speichern und zu bearbeiten.
Daten können an beauftragte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Dritte weitergegeben werden, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise:
Fotos, die während Kursen oder der Fahrausbildung aufgenommen werden, dürfen für die Website, eigene Social-Media-Kanäle und eigene Werbezwecke verwendet werden.
Bei missbräuchlichen oder böswilligen Registrierungen bzw. Anmeldungen werden die daraus entstandenen Kurs- oder Fahrlektionskosten vollständig dem Verursacher verrechnet.
Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Die Fahrlektionen werden grundsätzlich mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug durchgeführt.
In Ausnahmefällen – beispielsweise bei einem Service, einer Panne oder aus organisatorischen Gründen – kann ein herkömmliches Fahrzeug eingesetzt werden.
In einem solchen Fall reduziert sich der Preis der Fahrlektion nicht.
Bei jeder Fahrlektion und bei der praktischen Führerprüfung muss ein gültiger Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie mitgeführt werden.
Der Lernfahrausweis muss auf Verlangen vorgewiesen werden können.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten.
Eine Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt.
Im Preis der Fahrlektion sind auch Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen enthalten.
Die aktuell gültigen Preise sind auf unserer Website ersichtlich.
Die Chresta GmbH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen.
Gutscheine für Fahrlektionen, die vor 2019 ausgestellt wurden, werden nicht mehr akzeptiert.
Neuere Gutscheine sind maximal 1 Jahr gültig und können ausschliesslich online bei der Buchung eingelöst werden.
Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
Fahrlektionen müssen grundsätzlich im Voraus bezahlt werden.
Nach der Buchung wird für jede Fahrlektion eine Rechnung per E-Mail verschickt.
Für den Versand einer Rechnung per Post werden CHF 5.– pro Rechnung verrechnet.
Bereits bezahlte Fahrlektionen werden nicht zurückerstattet.
Wurde eine Fahrlektion vor Beginn noch nicht bezahlt, muss die Zahlung unmittelbar nach der Fahrlektion erfolgen.
Wird auch die zweite Fahrlektion nicht bezahlt, werden die offenen Beträge gemahnt und die Buchung weiterer Fahrlektionen gesperrt.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Fahrlektionen werden keine neuen Fahrlektionen vereinbart.
Für eine Mahnung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– verrechnet werden.
Bei einer Betreibung werden zusätzlich 5 % Verzugszins sowie CHF 50.– Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Der Fahrschüler erklärt sich im Falle einer Betreibung ausdrücklich mit den notwendigen rechtlichen Schritten wie Rechtsöffnung oder Lohnpfändung einverstanden, bis sämtliche offenen Kosten vollständig bezahlt sind.
Auf Wunsch kann die Löschung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen CHF 50.– beantragt werden.
Beratungsgespräche – telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei der Chresta GmbH – werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Die Administrations- und Versicherungspauschale deckt Leistungen ab, die zusätzlich zum eigentlichen Fahrunterricht entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
Ein allfälliger Selbstbehalt ist nicht in dieser Pauschale enthalten.
Die Versicherung kann Leistungen bei folgenden Situationen ausschliessen:
Die Pauschale beträgt einmalig:
Die Pauschale wird ab der ersten Fahrlektion erhoben, ist ab Beginn der Ausbildung nicht mehr rückerstattbar und gilt für die jeweilige Kategorie maximal 1 Jahr.
Der Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, seine Fahrlektionen zu terminieren und die vereinbarten Termine mit dem Fahrlehrer zu vergleichen und zu überprüfen.
Die Chresta GmbH informiert nicht automatisch über bevorstehende oder bereits absolvierte Fahrlektionen.
Bei Unstimmigkeiten muss sich der Fahrschüler direkt mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.
Für Änderungen oder Mutationen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.– verrechnet.
Eine vereinbarte Fahrlektion muss spätestens 4 Arbeitstage bzw. 96 Stunden vor dem Termin schriftlich per E-Mail oder SMS an die Telefonnummer des Fahrlehrers abgesagt werden.
Nach einer rechtzeitigen Abmeldung kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Wird die Abmeldefrist nicht eingehalten, werden die vereinbarten Fahrlektionen vollständig verrechnet.
Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behält sich die Chresta GmbH das Recht vor, die Fahrausbildung vorzeitig zu beenden.
Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.
Verspätet sich der Fahrschüler, verkürzt sich die Fahrlektion entsprechend.
Verspätet sich der Fahrlehrer, wird die entsprechende Zeit nachgeholt oder an die nächste Fahrlektion angehängt.
Der Fahrlehrer wartet am vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten.
Erscheint der Fahrschüler bis dahin nicht und kann telefonisch keine andere Vereinbarung getroffen werden, darf sich der Fahrlehrer vom Treffpunkt entfernen. Die Fahrlektion wird in diesem Fall vollständig als durchgeführt verrechnet.
Der reguläre Treffpunkt für Fahrlektionen befindet sich am Sitz der Chresta GmbH.
Auf Anfrage kann mit dem Fahrlehrer ein anderer Treffpunkt vereinbart werden.
Befindet sich der Treffpunkt nicht am Sitz der Chresta GmbH, wird die dafür benötigte Zeit von der Fahrlektion abgezogen.
Das Fahrlehrerteam behält sich das Recht vor, eine theoretische oder praktische Prüfung abzusagen bzw. zu verschieben, wenn die notwendige Prüfungsreife noch nicht erreicht wurde.
Ebenso müssen vor dem Antritt zur Prüfung sämtliche offenen Rechnungen und Forderungen gegenüber der Chresta GmbH vollständig bezahlt sein.
Sind offene Forderungen vorhanden, kann die Prüfung nicht gefahren bzw. angetreten werden.
Wird der Fahrschüler von einem Fahrlehrer der Chresta GmbH zur praktischen Führerprüfung begleitet, wird dies wie folgt verrechnet:
Die Abrechnung erfolgt zum jeweils aktuell gültigen Tarif.
Die erste Lektion dient der Vorbereitung auf die Prüfungsfahrt. Die weiteren Lektionen umfassen die Prüfungsbegleitung.
Wer zur dritten praktischen Führerprüfung antreten muss, muss zuvor mindestens 10 weitere Fahrlektionen absolviert haben.
Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung wird ein neuer Prüfungstermin vereinbart.
Die Chresta GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die jeweils gültigen AGB werden den Kunden bei jeder Anmeldung zur Kenntnis gebracht und müssen akzeptiert werden.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Chresta GmbH gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.